So lasse ich mich registrieren
Der Eintrag ins Qualitätsregister ist freiwillig und steht allen offen, auch Berufsbetreuer/innen und Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, die nicht Mitglieder im BdB sind. Alle Betreuer/innen, die ins Qualitätsregister eingetragen werden wollen, werden vorab geprüft. Basis hierfür sind festgelegte Kriterien, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des QR aufgeführt sind.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Qualitätsregisters finden Sie hier.
Und den Aufnahmeantrag können Sie gleich hier herunterladen.
Den Selbstbewertungsbogen finden Sie hier.