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Im Qualitätsregister können Betroffene, die Angehörigen und zuständigen Sachbearbeiter Klarheit gewinnen, welches wissen-
schaftliche und pädagogische Wissen, welche berufliche Erfahrung und Qualifikation ein gesetzlicher Betreuer mitbringt, um die schwierige Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern. Anführungszeichen unten
Gisela Donner
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So lasse ich mich registrieren

Der Eintrag ins Qualitätsregister ist freiwillig und steht allen offen, auch Berufsbetreuer/innen und Mitarbeiter/innen von Betreuungsvereinen, die nicht Mitglieder im BdB sind. Alle Betreuer/innen, die ins Qualitätsregister eingetragen werden wollen, werden vorab geprüft. Basis hierfür sind festgelegte Kriterien, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des QR aufgeführt sind.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Qualitätsregisters finden Sie hier.

Und den Aufnahmeantrag können Sie gleich hier herunterladen.

Den Selbstbewertungsbogen finden Sie hier.