Aufnahme in das Qualitätsregister
Voraussetzungen
- Notwendige Kenntnisse zur Ausübung der Betreuungstätigkeit durch ein abgeschlossenes, einschlägiges Hochschulstudium oder
- Erfüllen der Kriterien aus den Empfehlungen für die Auswahl von Berufsbetreuer/innen (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag, BAGüS) und
- Anerkennung von Berufsordnung, Ethik und Leitlinien des BdB.
Wie lasse ich mich im Qualitätsregister erfassen?
Auf der Website www.bdb-qr.de finden Sie ein Aufnahmeformular sowie alle weiteren wichtigen Informationen über das Qualitätsregister - von Anforderungen bis Zertifizierung.
Erforderliche Dokumente
Selbstbewertung und Rezertifizierung
Die Entscheidung über die Registrierung im Qualitätsregister beruht im Wesentlichen auf den Angaben in einer schriftlichen Selbstbewertung.
Das QR möchte von seinen Registrierten wissen, wie sie die Qualität bestimmter Arbeitsbedingungen einschätzen. Es wurden dazu Aussagen zu materiellen, organisatorischen und anderen Arbeitsbedingungen in der Betreuungsarbeit zusammengestellt, die von den Registrierten im QR bewertet werden.
Das Qualitätsregister hat für diese Selbstbewertung einen Fragebogen entwickelt, der in seinem Schwerpunkt die Inhalte der BAGüS-Kriterien abbildet.
Die Selbstbewertung wird erstmals mit Antragstellung und danach alle drei Jahre mit dem Ablauf der Registrierungszeit in der Geschäftsstelle eingereicht.
Im Rahmen des Datenschutzes werden die Angaben aus der Selbstbewertung vertraulich behandelt.
Für registrierte Berufsbetreuer/innen ist es selbstverständlich, dass sie neben der regelmäßigen Selbstbewertung an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen und die eigene Arbeit reflektieren.
Hier kommen Sie direkt zur Selbstbewertung, mehr