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Im Qualitätsregister können Betroffene, die Angehörigen und zuständigen Sachbearbeiter Klarheit gewinnen, welches wissen-
schaftliche und pädagogische Wissen, welche berufliche Erfahrung und Qualifikation ein gesetzlicher Betreuer mitbringt, um die schwierige Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern. Anführungszeichen unten
Gisela Donner
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Kollegiale Beratung – gemeinsam Lösungen finden

In der Kollegialen Beratung werden die unterschiedlichen Kompetenzen und beruflichen Erfahrungen der Gruppenmitglieder systematisch genutzt, um Lösungen für die konkreten Themen der jeweiligen Teilnehmer/innen zu finden. Kollegiale Beratung besitzt Ähnlichkeiten mit der Supervision in Gruppen. Im Unterschied zur Supervision ist in der Kollegialen (Fall-) Beratung jedoch kein externe Beraterin oder Supervisor beteiligt. Und anders als bei der informellen kollegialen Beratung wird in der methodisch strukturierten kollegialen Beratung nach einem feststehenden Ablauf mit verteilten Rollen gearbeitet, sodass alle Teilnehmenden aktiv an der Beratung wie an der Lösung beteiligt sind.

Gute Bedingungen

Gute Voraussetzungen für die gemeinsame Arbeit sind gegeben, wenn sich die Teilnehmer/innen bereits kennen bzw. bisher gut zusammengearbeitet haben. Die Gruppe sollte nicht zu groß sein und aus max. acht Teilnehmer/innen bestehen, die möglichst über Erfahrungen in Beratung oder Supervision verfügen.
Gute Erfahrungen liegen bereits vor: Im Jahr 2008 haben Berliner und Brandenburger Berufsbetreuer/innen die Methode der Kollegialen Fallberatung in einer Fortbildungsreihe kennen und anwenden gelernt. Aus dieser Fortbildung heraus, haben sich weitere kollegiale Beratungsgruppen entwickelt, die heute noch miteinander arbeiten.