Unterstützung und Schlichtung bei Konflikten
Es kommt vor, dass Klient/innen oder Angehörige unzufrieden mit der Arbeit von Berufsbetreuer/innen sind. In diesen Fällen können sie sich an das BdB-Beschwerdemanagement wenden.
Einzige Voraussetzung: Die Betreuerin oder der Betreuer muss Mitglied im BdB sein. Ansonsten sind Gerichte oder Behörden die richtige Anlaufstelle.
Mit seinem freiwilligen Angebot will der BdB einen Beitrag zu mehr Qualität in der Betreuung leisten. Unser Ziel ist, unbürokratische Lösungen bei Konflikten zu finden. Hierfür haben wir ein System bis zu drei Phasen entwickelt.
Grundsätzlich gilt: Das BdB-Beschwerdemanagement bietet an, zu schlichten und zu vermitteln. Dabei werden die Fälle aus berufsfachlicher Sicht beurteilt. Eine juristische und zivilrechtliche Klärung ersetzt dieses Verfahren demnach nicht.