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Im Qualitätsregister können Betroffene, die Angehörigen und zuständigen Sachbearbeiter Klarheit gewinnen, welches wissen-
schaftliche und pädagogische Wissen, welche berufliche Erfahrung und Qualifikation ein gesetzlicher Betreuer mitbringt, um die schwierige Lebenssituation der Betroffenen zu verbessern. Anführungszeichen unten
Gisela Donner
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Oft gestellte Fragen

Fragen zum Qualitätsregister

Kann ich mich im QR registrieren, auch wenn ich nicht Mitglied im BdB bin?
Ja, das ist möglich und auch sehr gewünscht: Denn es geht, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft, darum, das eigene Qualitätsverständnis nach außen deutlich zu machen und sich dafür zu engagieren, das andere dem eigenen Beispiel folgen.

 

Wie viel Akzeptanz hat das QR bei Gerichten und Betreuungsbehörden?
Das Bild ist geteilt und von Region zu Region unterschiedlich. Es gibt bereits einige Gerichte und Betreuungsbehörden, die sich an Standards bei der Bestellung von Betreuer/innen orientieren, Standards, die sich auch im Qualitätsregister wiederfinden. Andererseits ist die persönliche Kenntnis eines Betreuers, mit dem man in der Vergangenheit bereits gute Erfahrungen gemacht hat, oft noch der entscheidende Faktor für die Bestellung.

 

Welche Vorteile habe ich von einer Registrierung im Qualitätsregister?
Der Wunsch, letztlich materielle Vorteile durch die Registrierung im Qualitätsregister zu erlangen sind aus Sicht der Berufsinhaber/innen einerseits verständlich. Bei der Registrierung im Qualitätsregister geht es jedoch um mehr: Es geht darum, in einem beruflich sensiblen Bereich,  sich öffentlich zu einer persönlichen Haltung  und freiwillig eingegangenen Selbstverpflichtung zu bekennen, die für einen unverzichtbar mit einer verantwortungsvollen Berufsausübung verbunden ist.  

 

Fragen zur Rezertifizierung

Wann ist eine Rezertifizierung notwendig?

Registrierte im Qualitätsregister weisen nicht nur fachliche Mindeststandards nach, sie lassen ihre Arbeit auch im Abstand von drei Jahren mit einer Selbstbewertung überprüfen.