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Berufsbetreuung ist eine fachlich und persönlich anspruchsvolle Aufgabe. Sie erfordert eine umfassende Kompetenz und kontinuierliches berufliches Weiterlernen.
Mit dem Eintrag ins Qualitätsregister mache ich meine beruflichen Qualifikationen und Arbeitsweisen für jedermann sichtbar. Anführungszeichen unten
Rainer Althoff
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Selbstbewertung - was ist das?

In einer Selbstbewertung wird das gesamte Unternehmen „Betreuung“ betrachtet.
Dabei werden nicht nur strukturelle, im Grunde leicht zu messende und prüfbare Bedingungen bewertet, sondern auch viele immaterielle Eigenschaften einbezogen, die nur schwer zu messen oder zu bewerten sind.


Durch den Blick auf die Betreuungsprozesse unterstützt die Selbstbewertung den/die Berufsbetreuer/innen darin, zu erkennen und zu lernen, wo Verbesserungsmaßnahmen im Prozess denkbar und auch notwendig sind.

Dieses Vorgehen unterstützt die kontinuierliche Qualitätsverbesserung in der Betreuungsarbeit.

Selbstbewertung - Vorbereitung auf die externe Qualitätsprüfung

In 2014 wurde das Qualitätsregister (QR) auf den Prüfstand gestellt und weitreichende Änderungen für die Registrierung beschlossen.


Neben Maßnahmen zur Entbürokratisierung, besseren Konditionen für Bürogemeinschaften, Wegfall der Anwartschaft und Abschaffung der Qualitätspunkte war es uns bei den langfristigen Überlegungen besonders wichtig, der Prozessorientierung eine zentrale Rolle zu geben.

Unsere Klienten haben das Recht auf einen transparenten Betreuungsprozess. Um diesem Anspruch immer mehr gerecht zu werden, wurde die Selbstbewertung als eine neue Anforderung für die Registrierung im QR eingeführt. Die Fragen aus dieser Bewertung fließen in das Konzept zur externen Qualitätsprüfung ein.

Die politische Diskussion und die Forderung nach einer verbesserten Qualitätssicherung in der Betreuungsarbeit ziehen immer weitere Kreise und unterstützen unsere Forderungen.

Diese Weiterentwicklung ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Professionalisierungsstrategie. Unsere Änderungen im QR korrespondieren mit den Empfehlungen der überörtlichen Betreuungsbehörden und den Forderungen aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nach einer verbesserten Qualitätssicherung in der Betreuung.

So plant das BMJV eine Arbeitsgruppe einzurichten, die Empfehlungen für Zulassungskriterien zur Auswahl von Betreuer/innen erarbeiten soll. Näheres lesen Sie in der bdb aspekte, Heft 105, Ausgabe März 2015.

Die Selbstbewertung ist ein erster aber besonders wichtiger Schritt zur Vorbereitung auf eine externe Qualitätsprüfung.

Wer sich der Selbstbewertung stellt, bereitet sich automatisch auf diese externe Prüfung vor.