Rechtliche Betreuungen - Verfahrenspflegschaften
Sylvia Mahnke
eingeschrieben im BdB-Qualitätsregister
Beguinenstraße 5
23966 Wismar
Telefon: 03841 2250968
Telefax: 03841 2250969
Zur Person
Studium der Sozialpädagogik/Sozialarbeit (Diplom 1992)
Zertifizierte Fortbildungsmaßnahmen zur Berufsbetreuerin und Verfahrenspflegerin
Fachverfahrenspflegerin zur Vermeidung bzw. Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen in der Pflege
Ausbildung zur staatlich anerkannten Physiotherapeutin
Sozialarbeit in der medizinischen Rehabilitation
Sozialpädagogik im Bereich der Frühförderung mehrfachbehinderter Kinder
Betreuungsführung seit 2003
Kontakt
Tätigkeit als Berufsbetreuerin
- Verfahrenspflegschaften
- Amtsgericht Schwerin, Demmlerplatz 1-2
- Amtsgericht Wismar, Vor dem Fürstenhof 1
Das Betreuungsbüro Sylvia Mahnke führt gesetzliche Betreuungen und Verfahrenspflegschaften überwiegend im Amtsgerichtsbezirk Wismar.
Das Büro liegt zentral in der Innenstadt Wismars.
Eine weitreichende Zusammenarbeit mit verschiedenen Netzwerkpartnern sichert eine umfassende rechtliche sowie persönliche Betreuung von Menschen mit unterschiedlichen erkrankungsbedingten Einschränkungen.
Die tägliche Erreichbarkeit wird wochentags u. a. durch eine Bürogemeinschaft realisiert. Informationsübermittlung per Anrufbeantworter, Fax oder E-Mail ist jederzeit möglich.
Hausbesuche und Besprechungstermine erfolgen nach Vereinbarung, letztere sind ohne vorherige Absprache auch montags von 13.00 Uhr-16.00 Uhr möglich.
In längerer Abwesenheit wird eine Vertretung gewährleistet.
Unter dem Gesichtspunkt einer ressourcenorientierten, effizienten Betreuungsarbeit erfolgt die kontinuierliche Einbeziehung der Klienten/Klientinnen, insbesondere jüngerer Erwachsener.
Berufsspezifische Fortbildung sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb des sozialen Netzwerkes bilden weitere Arbeitsgrundlagen. Tätigkeitsbegleitende Supervision als Mittel der Gestaltung der beruflichen Rolle und Instrument der Qualitätssicherung erfolgt regelmäßig.
Die zusätzliche Qualifikation zur Verfahrenspflegerin nach dem sogen. "Werdenfelser Weg" zur Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen in der Pflege erfolgte 2012.
Dieses Tätigkeitsfeld ist seitdem fester Bestandteil der täglichen Arbeit und wird in Kooperation mit Betreuungsgericht, Behörde und einer Vielzahl von Pflegeeinrichtungen kontinuierlich weiterentwickelt.