Betreuungsbüro Zankl
Roland Zankl
eingeschrieben im BdB-Qualitätsregister
Burgfriedstr. 40
84543 Winhöring
Telefon: 08671-84584
Telefax: 08671-84523
E-Mail: Zankl-Betreuungen@t-online.de
Zur Person
Dipl.-Soz.Päd. (FH)
Studiengang Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik - Schwerpunkt Recht/Familienhilfen
Am 01.09.1985 Eintritt in den öffentlichen Dienst, Lkrs. Altötting, Fachstelle Jugendhilfe/ASD - Schwerpunkt familienzentrierte Hilfen; Bestellung zum Amtspfleger, Amtsvormund für Jugendliche und Erwachsene; Erstellung von gutachtlichen Stellungnahmen für die Gerichte im Bereich Jugendgerichtshilfen, Familiengerichtshilfen, Vormundschaftsgerichtshilfen. Zum 01.04.1992 Übernahme der Betreuungsstelle mit Leitungsfunktion, Aufbau der Betreuungsstelle, Aufbau einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen, Ehrenamtlichen-Förderung, -Fortbildung und -Beratung, Aufbau der Zusammenarbeit mit dem örtlichen Betreuungsverein, Vertragsgestaltung zwischen Behörde und Betreuungsverein, Führung von Behördenbetreuungen, gutachtliche Stellungnahmen in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren bei Gericht. Seit 01.05.1995 freiberuflich tätig im Rahmen von Berufsbetreuungen, Vormundschaften, Gerichtshilfen, Verfahrenspflegschaften.
- schwedisch
- dänisch
- englisch
- norwegisch
Kontakt
Tätigkeit als Berufsbetreuer
- Konfliktberatung
- Mediation
- Verfahrenspflegschaften
- Vormundschaften
- Amtsgericht Altötting, Burghauser Straße 26-27
- Amtsgericht Eggenfelden, Feuerhausgasse 12
- Amtsgericht Mühldorf, Innstraße 1
- Amtsgericht Rosenheim, Kufsteiner Str. 32
- Amtsgericht Traunstein, Herzog-Otto-Straße 1
- Amtsgericht Wasserburg, Marienplatz 7
In der Klientenarbeit ist Handlungsmaxime die einzelfallorientierte Arbeit mit Ausrichtung auf die Ressourcen der anvertrauten Klienten und Berücksichtigung des klienten-eigenen Lebensbildes; Arbeitsmethodik auf Grundlage zielorientierten Case Managements.
Langjährige Spezialisierung auf besonders schwierige Fallkonstellationen; auch im Zusammenhang mit Vorbetreuungen bei Überforderungsproblematik und/oder Handlungsbedarf gegenüber dem Vorbetreuer. Übernahme von Kontroll-, Ersatz- und Ergänzungsbetreuungen. Berufsspezifische Fallbegleitung, Intervision, kollegiale Beratung, Fortbildung.
Kooperationen mit Fachanwälten und ambulanten Diensten wie GPDI, SPDI, sowie Fachpflegediensten verschiedener Träger.
Für die Klienten werden, zusätzlich zu den durch Außendienst naturgemäß eingeschränkten Bürozeiten, feste telefonische Sprechzeiten angeboten. Sonstige Termine und Hausbesuche nach Vereinbarung, auf Bedarf unangemeldet.
Auch in Abwesenheits- und Urlaubszeiten ist für Notfälle ein Informationsfluss über das Büro gewährleistet. Damit ist u. a. sichergestellt, dass wichtige Entscheidungen in der Personensorge nicht an Dritte delegiert bzw. übertragen werden müssen, sondern Entscheidungen durchgängig direkt erfolgen können, in Kenntnis der persönlichen Lebenssituation und Wünsche der anvertrauten Klienten (Organisationsform obergerichtlich bestätigt und belobigt, BayObLG - Beschluss v. 30.05.2000, 3Z BR 137/00).
Neben der klientenzentrierten Arbeit wird insbesondere die einzelfallübergreifende Projektarbeit zum Ausbau ambulanter Netzwerke in der Region als wichtig angesehen. Eine fachlich qualifizierte Betreuungsführung ist eine Seite. Es müssen aber auch geeignete Hilfsmöglichkeiten vor Ort bestehen bzw. geschaffen werden, um diese den Klienten zur Lebensbewältigung anbieten zu können.
Es bestehen Mitwirkungen in psychosozialen Netzwerken und berufsspezifischen Gremien sowie langjährige Mitgliedschaften u. a. im BdB -Bundesverband der BerufsbetreuerInnen e. V.-, Multiplikator und Mitgliedschaft im Qualitätsregister des BdB e. V., im Vormundschaftsgerichtstag e. V. und in der ARGE Region 18 -Arbeitsgemeinschaft Berufsbetreuung für den Landgerichtsbezirk Traunstein-.