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Berufsbetreuung ist eine fachlich und persönlich anspruchsvolle Aufgabe. Sie erfordert eine umfassende Kompetenz und kontinuierliches berufliches Weiterlernen.
Mit dem Eintrag ins Qualitätsregister mache ich meine beruflichen Qualifikationen und Arbeitsweisen für jedermann sichtbar. Anführungszeichen unten
Rainer Althoff
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Rechtliche Betreuungen
Stephan Busch

eingeschrieben im BdB-Qualitätsregister

Hamtorstraße 16
41460 Neuss

Telefon: 02131 - 22 22 67
Telefax: 0261 - 2016 18 18 36

E-Mail: info@busch-berufsbetreuer.de
Homepage: www.busch-berufsbetreuer.de


Zur Person


Ausbildung/Studium:

Studium


2012 bis 2014  Studium der Rechtswissenschaften
                         Universität zu Köln und Phillipps-Universität Marburg


2014 bis 2018  Studium B.A. Soziale Arbeit / Sozialpädagogik
                         Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach


Berufserfahrung:

Berufliche Tätigkeit


2010 bis 2018  Gesetzlicher Betreuer / Berufsbetreuer 
                         in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Buchheit und Berufsbetreuer Lenzen 


2016 bis 2018  Pädagogischer Intensivbetreuer
                         im Auftrag von „Sprung“ als Einrichtung      
                         des Jugendamtes der Stadt Neuss


2018 bis 2020  Leitende Tätigkeit / Sozialarbeiter    
                         SVLS e.V. Mülheim an der Ruhr                 


2018 bis 2022 Gesetzlicher Betreuer / Berufsbetreuer 


                         in Bürogemeinschaft mit Rechtsanwalt Domgans 


seit 2022         Rechtlicher Betreuer / Berufsbetreuer 


                        in Bürogemeinschaft mit Konrad Wild & Wild 


 


Ehrenamt


2003 bis 2007  Rettungshelfer und Hausnotruf       
                         Johanniter- Unfall-Hilfe Neuss e.V.


2007 bis 2014  Rettungshelfer und Notfallseelsorge
                         Deutsches-Rotes-Kreuz Kreisverband Neuss e.V.

Kontakt

Telefon:
02131 - 22 22 67

Telefax:
0261 - 2016 18 18 36

E-Mail:
info@busch-berufsbetreuer.de

Web:
www.busch-berufsbetreuer.de

Tätigkeit als Berufsbetreuer


Betreuungen seit:
2010

Freie Kapazitäten:
Ja

Amtsgericht:
  • Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1
  • Amtsgericht Grevenbroich, Lindenstraße 33-37
  • Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101
  • Amtsgericht Mönchengladbach, Brucknerallee 115
  • Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 157
  • Amtsgericht Neuss, Breite Straße 48
  • Amtsgericht Solingen, Goerdelerstraße 10
  • Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9
  • Amtsgericht Waldbröl, Gerichtsstraße 1

Leistungen:

Als Ansprechpartner für gesetzliche Betreuungen, stehen wir Ihnen im gesamten Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung. Zudem sind wir in den Gerichtsbezirken der Amtsgerichte Köln, Düsseldorf, Geldern und Geilenkirchen tätig.

Mit unserer langjährigen Berufserfahrung beraten wir Sie kompetent und umfassend im gesamten Betreuungsrecht sowie den angrenzenden Rechtsgebieten. Dazu zählen insbesondere gesetzliche Betreuungen von Volljährigen sowie Vormundschaften und Verfahrenspflegschaften.

Aufgrund der demografischen Entwicklung leben in Deutschland immer mehr ältere Menschen. Durch altersbedingte Erkrankungen, wie Demenz, können Betroffene ihren Alltag immer häufiger nur schwer alleine bewältigen. Auch die Fälle von psychischen Erkrankungen, Depressionen und Suchterkrankungen steigen immer weiter an. Die bereits sehr hohen und stetig wachsenden Anforderungen unserer Gesellschaft führen leider vermehrt dazu, dass bereits viele jüngere Menschen mit der Bewältigung des Alltags überfordert sind.

Dem allen übergeordnet steht das Problem, dass die sozialen Strukturen immer weiter wegbrechen, sodass die Hilfe durch Familie und Vertraute häufig nicht mehr gegeben ist. Zudem wird die Rechtslage immer komplizierter und umfangreicher, weshalb ehrenamtliche Betreuer immer mehr an ihre Grenzen des Möglichen gelangen.

Auf unserer Webseite finden Sie aktuelle Hinweise zu allen Themen rund um das Betreuungsrecht. Sie haben weitere Fragen? Kein Problem! Gerne beraten wir Sie auch telefonisch oder aber in einem persönlichen Gespräch.

Sollten Sie uns persönlich besuchen wollen, so bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.