
Nicole Frank
eingeschrieben im BdB-Qualitätsregister
Petersbergstr. 4
50939 Köln
Telefon: 0221 - 430 91 78
Telefax: 0221 - 943 88 088
E-Mail: frank.betreuungen-koeln@gmx.de
Zur Person
MA Beratung und Vertretung im sozialen Recht (2017)
BA Soziale Arbeit (2014)
exam. Gesundheits- u. Krankenpflegerin (2009)
ausgebildete Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte (1988)
- spanisch
- englisch
Kontakt
Tätigkeit als Berufsbetreuerin
- Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101
Bewusst habe ich mich in dem Tätigkeitsfeld gegen eine Spezialisierung entschieden. Junge Frauen ab Volljährigkeit aufgrund Intelligenzminderung bzw. geistiger Behinderung zähle ich zu meinem Klientel, demente Senioren in häuslicher Umgebung, wohnungslose, sucht- und psychisch kranke Menschen. Ich arbeite ausschließlich aufsuchend. Die Besuche finden bei den Betreuten in der Wohnung, Alten- bzw. Wohneinrichtung, im Café oder in der Behindertenwerkstatt statt. Um eine Erreichbarkeit zu gewährleisten, habe ich telefonische Sprechzeiten (Mo. und Mi. 14 - 16 Uhr, Do. 9 - 10 Uhr) eingerichtet.
Die Vertretungssituation im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist gerichtsbekannt geregelt.
Bei Bedarf hole ich Rat ein bei langjährig erfahrenen KollegInnen und einer Supervisorin.
Monatlich treffe ich mich mit KollegInnen zu Fallbesprechungen, Intervision, Informationsaustausch sowie ethische Fragestellungen betreffend. Über den Berufsverband kann ich rechtliche und allgemeine Beratung erhalten. Die Teilnahme an Fortbildungen z. B. aufgrund von Gesetzesänderungen, ist für mich verpflichtend.
2016 wurde meine Betreuungstätigkeit auditiert.
Mein Interesse gilt der Aufklärungsarbeit über das Betreuungsrecht (Ziele und Rahmenbedingungen). Im Betreuungskontext mit beteiligten und kooperierenden Institutionen wird deutlich, dass nach über 25 Jahren Betreuungsrecht zu wenig bekannt ist, welche Aufgaben rechtliche Betreuung hat oder auch welche gerade nicht. Für Gruppen und Institutionen biete ich Vorträge und Veranstaltungen an.
Die Wünsche der betreuten Menschen und Grundrechte (Selbstbestimmung und Menschenwürde) umzusetzen und die Rechte der Betroffenen parteilich zu stärken, betrachte ich als selbstverständlich. Dass eine Abwägung stattzufinden hat zwischen Freiheitsrechten und Fürsorgepflicht (mit Schutzcharakter), ist den Grundsätzen des Betreuungsrechts (Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz) zu entnehmen. Dabei favorisiere ich die Freiheit vor dem Schutz, da Risiken zum Leben dazu gehören.